Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Mein Fotografie-Unternehmen

«Lyay Photography»

1.     Geltungsbereich
  • Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen über Dienstleistungen im Bereich der
  • Mit Abgabe eines Angebots an die Auftraggeberin (Kunde/in) akzeptiert der Auftragnehmer (Fotograf) diese Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und müssen sachlich gerechtfertigt sein.
2.     Angebot
  • Das Angebot des Fotografen basiert auf der Anfrage der
  • Die Fotografin bietet verschiedene Pakete an wie «Neugeborenes-Shooting» ,

«Babybauch-Shooting» und «Porträt». Der Umfang der Dienstleistungen wird in einem schriftlichen Vertrag festgelegt.

3.     Ausführung
  • Der Fotograf informiert die Kundin regelmäßig über den Fortschritt der
  • Der Kundin steht jederzeit ein Kontroll- und Auskunftsrecht über alle Teile des Auftrags
  • Ohne schriftliche Vollmacht ist der Fotograf nicht berechtigt, die Kundin gegenüber Dritten zu verpflichten oder zu
4.     Preise und Zahlungsbedingungen

4.1.1 Die Preise für die Fotografie-Dienstleistungen werden vom Fotografen mit einem Festpreis festgelegt. Die Zahlung erfolgt vor dem Fototermin. Die genauen Zahlungsbedingungen werden in der schriftlichen Vereinbarung festgelegt.

5.     Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
  • Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine

Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch des Fotografen verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.

  • Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt
6.     Referenzen
  • Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potenziellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen
7.     Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  • Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht
  • Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des
  • Die Fotografin behält das Urheberrecht an allen erstellten Bildern. Dem Kunden wird ein zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Bildern eingeräumt, sofern nichts anderes vereinbart Die kommerzielle Nutzung der Bilder durch den Kunden ist nur nach Absprache und gegen gesonderte Vergütung gestattet.
8.  Schlussbestimmung
  • Schlussbestimmungen Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem AGB und den Fotografie-Dienstleistungen gilt das Recht der Schweiz. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.